Fitness-Studio ... 24 Monate Bindung, Umzug und Kündigung
Der Boom der Fitness Studios scheint kein Ende zunehmen und damit auch der Konkurrenzkampf der Betreiber . Kunden werden gerne mit günstigen Angeboten gelockt, die dann bei Eingehung einer zweijährigen Vertragsbindung preislich noch interessanter - weil billiger - werden. Diese zweijährigen Vertragsbindungen schränken die Möglichkeiten des Kunden erheblich ein, sich auch bei einer grundlegenden Veränderung seiner Lebensverhältnisse aus dem Vertrag vorzeitig zu lösen. Der BGH hat dies für den Fall eines berufbedingten Umzuges klargestellt.
(BGH, Urt. v. 4.Mai 2016, XII ZR 62/15)
-- PRAXISTIPP am Ende des Artikels --
Ein beständiges Gerücht .... "Nachmieter statt Kündigung"
Immer wieder begegnet uns in der anwaltlichen Praxis die von Mietern vorgetragene Auffassung, der Mieter müsse - in jedem Fall - auch ohne Kündigung und ohne Abwarten der Kündigungsfrist bei Benennung eines oder bis zu drei Nachmietern sofort aus dem Mietverhältnis entlassen werden.
Ein Gerücht...weil es sich seit langen Jahren hält...
Ein Gerücht, weil es inhaltlich ....außer bei einigen sehr eng begrenzten Ausnahmen....nicht der Rechtslage entspricht.
Unlängst hatte sich der BGH einmal wieder mit dieser Thematik zu beschäftigen und hat dies zum Anlass genommen, die unverändert fortbestehende Rechtssituation in einigen Teilaspekten weiter zu schärfen.
(BGH, Urt. v. 07.10.2015, VIII ZR 247/14)
Schwarzarbeit....Trau... Schau...Wem
Der BGH hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit rechtlichen Aspekten der Schwarzarbeit befasst und hierbei seine bisherige rigide Rechtssprechung zur Durchsetzung der von dem Gesetzgeber mit dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verfolgten Ziele fortgesetzt.
Zugrunde lag ein Fall, in dem der Unternehmer und der Besteller sich für Arbeiten zum Dachausbau auf einen Pauschalbetrag - ohne Umsatzsteuer - geeinigt hatten und nach Fertigstellung der Arbeiten und Zahlung des Pauschalbetrages erhebliche Mängel aufgetreten sind.
Streaming - ...Kinox... Movie4k...und jetzt Popcorn Time und Cuevena
Neue und alte Kinofilme, aktuelle Fernsehserien vor der Ausstrahlung im frei empfangbaren TV ansehen.....der Reiz ist groß, das Internet gibt die Möglichkeiten.
Allerdings dürfte inzwischen jedem Nutzer klar sein, dass die Betreiber der kostenfreien Seiten die Filme und Serien ohne die erforderlichen Nutzungslizenzen einstellen und daher rechtswidrig und strafbar handeln. Über die Verhaftung der Betreiber der Seite "Kinox.to" wegen Betruges wurde in der Presse ausführlich berichtet.
Was ist aber mit den Nutzern dieser Seiten mit illegalen Inhalten. Ist das Ansehen der Filme und Serien wirklich zulässig und risikofrei ??
Schutz der Wohnungseigentümergemeinschaft als Verbraucher i.S. § 13 BGB
Aus Anlaß der Überprüfung der Wirksamkeit einer Preisanpassungsklausel in einem Gaslieferungsvertrag - Preiskoppelung an den Heizölpreis - hat der BGH die Frage zu prüfen gehabt, ob die Wohnungseigentümergemeinschaft bei Vertragabschluss als Verbraucher anzusehen war. Für Verbraucher gelten die strengeren Schutzvorschriften der Inhaltskontrolle der "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" nach §§ § 307 ff BGB. Als Verbraucher würde die Wohnungseigentümergemeinschaft aber auch in anderen Fallgestaltungen Vorteile genießen können wie z.B. beim Widerrufsrecht, bei der Höhe der gegen die WEG im Verzugsfall zu berechnenden zulässigen Verzugszinsen etc. Die Entscheidung hat daher über den konkreten Fall hinaus erhebliche Bedeutung.
(BGH, Urteile vom 24.03.15, VIII ZR 243/13, VIII ZR 360/13, VIII ZR 109/14)
Schönheitsreparaturen bei Übergabe einer unrenovierten Wohnung / Quotenklauseln
Der BGH hat sich bereits seit mehreren Jahren intensiv mit der Wirksamkeit mietvertraglicher Standardregelungen - allgemeine Geschäftsbedingungen - befaßt, mit welchen die eigentlich nach dem Gesetz dem Vermieter obliegende Verpflichtung zur Vornahme von Schönheitsreparatuen auf den Mieter abgewälzt werden sollen.
Die Feststellung der Unwirksamkeit der Verpflichtung de Mieters zur Durchführung von Schönheitsreparaturen nach einem sog. "starren Fristenplan" - unabhängig vom Zustand der Wohnung - ist eine der bekanntesten Entscheidungen gewesen.
Aktuell hatte der BGH sich erneut mit der Thematik zu beschäftigen und hat hierbei seine bisherige Rechtssprechung teilweise geändert. Betroffen sind Fälle, in denen dem Mieter eine unrenovierte Wohnung zu Mietbeginn übergeben worden ist.
(BGH Urteile vom 18.03.2015; VIII ZR 185/14, VIII ZR 242/13; VIII ZR 21/13)
WEG und Schallschutz... des einen Freud, des anderen Leid
Der Wechsel eines Sondereigentums in einer Wohnungseigentumsanlage bringt in der Regel eine aufwendige Sanierung der Wohnung durch die Käufer mit sich. Diese haben in den Ankauf der Wohnung kräftig investiert und wollen es dann auch - berechtigterweise - entsprechend ihren individuellen Wünschen und Vorstellungen schön haben...
Alter muffiger Teppichboden raus .... neuer edler Parkettboden rein...
Über das hierbei immer wieder auftretende Problem der damit verbundenen Veränderungen des Schallschutzes hatte der BGH zu entscheiden.
(Urteil 27.02.2015 - V ZR 73/14)
Kündigung wegen Zigarettengeruchs
Wieder mußte sich der BGH mit Fragen der Störung des Hausfriedens wegen des Rauchverhaltens eines der Mieter befassen. Es ging diesmal um die Wirksamkeit einer Kündigung, die auf die Behauptung gestützt wird, im Treppenhaus komme es durch Zigarettengerüche zu Beeinträchtigungen anderer Mieter.
(BGH, Urteil v. 18.02.2015 - VIII ZR 186/14)
Dem 75-jährige Mieter wurde fristlos und hilfsweise fristgerecht gekündigt, weil er täglich 15 Zigaretten raucht und der Geruch - oder besser lt. Pressemitteilung des BGH : "Zigarettengestank" - in das Treppenhaus gelangt und dort andere Mieter stört. Dem Mieter wurde vorgeworfen, er lüfte nicht ausreichend und leere auch nicht oft genug die Aschenbecher in seiner Wohnung.
Rauchen auf dem Balkon
Der Bundesgerichtshof hat sich mit einer in der Presse viel beachteten Entscheidung zu der Zulässigkeit des Rauchens auf dem Balkon geäußert.
(Urteil vom 16.01.2015 - GeschäftsZ V ZR 110/14)
Der Entscheidung des BGH lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Die Streitparteien wohnen im ersten bzw. im Erdgeschoss eines Hauses. Die Balkone liegen übereinander. Die Beklagten sind Raucher und nutzen den Balkon mehrmals am Tag zum Rauchen. Die Kläger fühlen sich als Nichtraucher durch den von dem Balkon aufsteigenden Tabakrauch gestört und verlangen deshalb von den Beklagten, das Rauchen auf dem Balkon während bestimmter Stunden zu unterlassen.
Fluch und Segen der Bewertungsportale
Der BGH hat im September 2014 eine Entscheidung zu der Frage veröffentlicht, unter welchen Voraussetzungen ein Arzt die Löschung seiner Daten aus einem Ärztebewertungsportal von dem Portalbetreiber verlangen kann.
Der Arzt war in dem Portal mit seinem akademischen Grad, seinem Namen, seiner Fachrichtung und der Anschrift seiner Praxis verzeichnet. Gestützt auf sein allgemeines Persönlichkeitsrecht wollte er gegenüber dem Portalbetreiber die vollständige Löschung der ihn betreffenden Daten durchsetzen.