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Europarechtliche Vorgaben prägen zunehmend unseren Alltag. Im Reiserecht ist dies u.a. die Fluggastrechtverordnung, die Entschädigungsleistungen je nach Dauer einer Flugverspätung vorsieht.
Aber wann kommt ein Flugzeug verspätet an? Für die Feststellung der Dauer der Verspätung können Minuten entscheidend sein.
So hat der Europäische Gerichtshof gerade entschieden, dass für die Feststellung einer Ankunftsverspätung - und damit für die Höhe einer Entschädigung- nicht das Berühren des Bodens (touch down), sondern das Öffnen der Flugzeugtür maßgeblich sei. (EUGH vom 04.09.2014 - C-452/13).

Im Zuge des Abschlusses eines Mietvertrages stellen sich häufig Fragen zu der Mietsicherheit (Mietkaution).
Der Gesetzgeber hat hierzu in § 551 BGB klare Vorgaben gegeben: Eine Verpflichtung des Mieters zur Stellung einer Mietkaution besteht nur dann, wenn diese Verpflichtung ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart worden ist. Die Mietsicherheit ist als Geldzahlung zu erbringen, soweit die Beteiligten nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbaren. Die Kaution darf höchstens das Dreifache der Miete (ohne Betriebskostenanteile) betragen.

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