Viele Betroffene sehen erst im Falle einer Kündigung eines Arbeitsvertrages die Notwendigkeit einer anwaltlichen Beratung. Oftmals können Probleme schon wesentlich früher mit anwaltlicher Hilfe für alle Beteiligten verträglich gelöst werden.
Das Arbeitsrecht besteht im Übrigen nicht nur aus dem Kündigungsschutzrecht. Alle Fragen rund um ein Arbeitsverhältnis werden erfasst, ausbleibende oder zögerliche Gehaltszahlungen ebenso wie z.B. Regelungen zum Urlaub, zur Arbeitszeit, zum Mutterschutz und vieles mehr.